Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Die Blöcke dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden. Dementsprechend kann die Teilnahme an einzelnen „Weiterbildungsblöcken“ dann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die bereits absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten angerechnet. Die Weiterbildungseinrichtungen werden hier unterschiedliche Angebote entwickeln, die den Anforderungen der einzelnen Fahrer/innen bzw. den Unternehmen angepasst werden.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen!